
LKW FAHREN BEIM FILM
Jede*r LKW-Fahrer*in unterliegt in der Schweiz dem ARV-Gesetz zur Bestimmung der Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten.
Diese Übersicht soll als Auffrischung der Theorie und als Checkliste für Fahrer*innen gelten.
Für die Inhalte wird keine Haftung übernommen.
ROLLE DER PRODUKTION
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Die Arbeitgeberin muss dem/der Arbeitnehmer*in die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen über Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann (ARV, 2. Abschnitt, Art. 17.1)
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Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der/die Arbeitnehmer*in die Bestimmungen über die Arbeits-. Lenk- und Ruhezeiten einhält, die Kontrollmittel vorschriftsgemäss führt und sie ihm rechtzeitig abgibt. (2. Abschnitt, Art. 17.2)
Die folgenden Regeln schützen also nicht nur uns Fahrer*innen, sondern im Falle eines Unfalls auch die Produktion als mitverantwortliche Arbeitgeberin!
DEREN EINHALTUNG IST DAHER IM INTERESSE ALLER BETEILIGTEN!

GELTUNGSBEREICH ARV ≤ 7.5T
Die ARV 1 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung) gilt NICHT für Fahrzeuge und Kombinationen bis 7.5t Gesamtgewicht, die
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für nicht gewerbliche (...) Sachentransporte eingesetzt werden. (2. Abschnitt, Art.4.1.h.1)
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innerhalb von 100km um den Unternehmensstandort (...) zur reinen Beförderung von Berufsmaterial verwendet wird - sofern das Führen der Fahrzeuge maximal die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt. (2. Abschnitt, Art.4.1.h.2)
→ Licht-LKWs bis 7.5t sind in 99% der Fälle von der ARV 1 ausgenommen und dürfen den Fahrtenschreiber auf "OUT" stellen.
Weiterhin gilt jedoch das Schweizer Arbeitsgesetz, welches maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen definiert.
FÜR LICHT-LKWs ÜBER 7.5t GELTEN AUSNAHMSLOS FOLGENDE REGELN:
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tägliche Lenkzeit: max. 9h (+ Pause von mind. 45min) (3. Abschnitt, Art.5.1)
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tägliche Lenkzeit darf zweimal pro Woche auf 10h verlängert werden, sofern gesamte Lenkzeit pro Woche 56h nicht überschreitet
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wöchentliche Arbeitszeit: max. 48h (3. Abschnit, Art.6.1)
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wöchentliche Arbeitszeit darf bis zu 60h betragen, sofern Durchschnitt über 26 Wochen ≤ 48h
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Arbeitszeiten bei versch. Arbeitgebern (Produktionsfirmen) werden zusammengerechnet!
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nach max. 6h Pause (30min ≤ 9h Gesamtarbeitszeit, 45min > 9h Gesamtarbeitszeit) (3. Abschnitt, Art.8.3)
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tägliche Ruhezeit: mind. 11h (3. Abschnitt, Art.9.1 / 9.2)
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darf dreimal innert einer Woche auf 9h verkürzt werden (Art.9.3)
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wöchentliche Ruhezeit ("Wochenende"): mind. 2 x 45h innerhalb zweier Wochen (3. Abschnitt, Art.11.1)
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darf auf 24h reduziert werden, sofern innerhalb drei Wochen wieder kompensiert wird (Art.11.2)
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maximale Wochendauer: 6 Tage (3. Abschnitt, Art.11.3)
EINE SOLIDARISCHE LÖSUNG UNTER UNS BELEUCHTER*INNEN WÄRE, NACH 12H KONSEQUENT DEN LKW STEHEN ZU LASSEN.
SONNTAGS- UND NACHTFAHRVERBOT
Sämtliche Lastwagen > 3.5t fallen grundsätzlich unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot (22:00 - 05:00), es existieren aber Ausnahmen und es können Bewilligungen eingeholt werden (Ausnahmen Art. 2.b - Transport von Zirkus-, Schausteller-, Marktfahrer-, Orchester-, Theatermaterial und dergleichen).
Fahrten mit einer Sonntags- oder Nachtfahrbewilligung müssen kurz gehalten und auf das notwendige Minimum reduziert werden.
CZV
Von der Chauffeuren-Zulassung sind lediglich Arbeitnehmende ausgenommen, deren Beruf nicht das Transportieren von Waren ist, und deren Fahrt lediglich zum Transport des eigenen Arbeitsmaterials geschieht.
WIRD EIN*E BELEUCHTER*IN LEDIGLICH FÜR DAS VERSETZEN EINES LKWS ANGESTELLT (z.B. nach einem langen Drehtag, bei Motivwechseln etc.), IST DIESE PERSON CZV-PFLICHTIG!
EINE SOLIDARISCHE LÖSUNG? ÜBER SINN UND UNSINN EINES LKW-ZUSCHLAGS
Analog zu den oben genannten Richtlinien und Gesetzen, muss ein(e) Beleuchter*in nach einer langen Serie oder einem Spielfilm die angehäuften Überstunden (man erinnere sich: maximale durchschnittliche Wochen-Arbeitszeit über 26 Wochen = 48h!!!) kompensieren! Da in der Realität eine Arbeitswoche beim Film meistens zwischen 50 und 60 Stunden beträgt (AUCH WENN KEIN LKW BEWEGT WIRD!!!), wäre bei einer 14-wöchigen Serie beispielsweise eine Pause von rund zwei Wochen Pflicht, in welcher nicht gearbeitet werden DARF!
Inhaber*innen eines Führerscheins der Kategorie C, müssen also selbst bei Jobs Rücksicht auf die maximalen Arbeitszeiten nehmen, auf welchen sie nicht einmal LKW fahren müssen.
AUSLESEN FAHRERKARTE
Ebenfalls Vorschrift ist die regelmässige Kopie der Daten auf derFahrerkarte über ein externes Lesegerät. Solche haben beispielsweise Leuchtturm und Blow Up in ihrem Verleih.
Eigentlich wäre das Auslesen Pflicht des Arbeitgebers, in der Realität kümmern sich, wie so oft, die Fahrer*innen selbst darum. Die Pflicht des Rentals ist es hingegen NICHT, sich über die Einsatzzeiten ihrer Fahrer*innen zu informieren!
DOKUMENTE MITFÜHREN!
Folgende Dokumente gehören bei jeder Fahrt in die Kabine:
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Führerschein und Fahrerkarte
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Fahrzeugausweis
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bei alten LKWs: Ersatzscheiben für Tacho
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LSVA-Dokument und Abgaswartungsdokument
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Fahrtenschreiber-Prüfbericht (2 Jahre Gültigkeit)
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falls vorhanden: Ausdruck Gesamtgewicht
Der Standort dieser Dinge sollte für Notfälle und bei Kontrollen bekannt sein:
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Feuerlöschgerät (6kg, Pulver)
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Pannendreieck, Warnweste
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Unterlegkeil (PFLICHT!)