
LKW FAHREN BEIM FILM

Jede*r LKW-Fahrer*in unterliegt in der Schweiz dem ARV-Gesetz zur Bestimmung der Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten.
Diese Übersicht soll als Auffrischung der Theorie und als Checkliste für Fahrer*innen gelten.
Für die Inhalte wird keine Haftung übernommen.
ROLLE DER PRODUKTION
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Die Arbeitgeberin muss dem/der Arbeitnehmer*in die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen über Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann (ARV, 2. Abschnitt, Art. 17.1)
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Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der/die Arbeitnehmer*in die Bestimmungen über die Arbeits-. Lenk- und Ruhezeiten einhält, die Kontrollmittel vorschriftsgemäss führt und sie ihm rechtzeitig abgibt. (2. Abschnitt, Art. 17.2)
Die folgenden Regeln schützen also nicht nur uns Fahrer*innen, sondern im Falle eines Unfalls auch die Produktion als mitverantwortliche Arbeitgeberin!
DEREN EINHALTUNG IST DAHER IM INTERESSE ALLER BETEILIGTEN!

GELTUNGSBEREICH ARV ≤ 7.5T
Die ARV 1 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung) gilt NICHT für Fahrzeuge und Kombinationen bis 7.5t Gesamtgewicht, die
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für nicht gewerbliche (...) Sachentransporte eingesetzt werden. (2. Abschnitt, Art.4.1.h.1)
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innerhalb von 100km um den Unternehmensstandort (...) zur reinen Beförderung von Berufsmaterial verwendet wird - sofern das Führen der Fahrzeuge maximal die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt. (2. Abschnitt, Art.4.1.h.2)
→ Licht-LKWs bis 7.5t sind in 99% der Fälle von der ARV 1 ausgenommen und dürfen den Fahrtenschreiber auf "OUT" stellen.
Weiterhin gilt jedoch das Arbeitsgesetz, welches maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen definiert.
FÜR LICHT-LKWs ÜBER 7.5t GELTEN AUSNAHMSLOS FOLGENDE REGELN:
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tägliche Lenkzeit: max. 9h (+ Pause von mind. 45min) (3. Abschnitt, Art.5.1)
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tägliche Lenkzeit darf zweimal pro Woche auf 10h verlängert werden, sofern gesamte Lenkzeit pro Woche 56h nicht überschreitet
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wöchentliche Arbeitszeit: max. 48h (3. Abschnit, Art.6.1)
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wöchentliche Arbeitszeit darf bis zu 60h betragen, sofern Durchschnitt über 26 Wochen ≤ 48h
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Arbeitszeiten bei versch. Arbeitgebern (Produktionsfirmen) werden zusammengerechnet!
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nach max. 6h Pause (30min ≤ 9h Gesamtarbeitszeit, 45min > 9h Gesamtarbeitszeit) (3. Abschnitt, Art.8.3)
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tägliche Ruhezeit: mind. 11h (3. Abschnitt, Art.9.1 / 9.2)
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darf dreimal innert einer Woche auf 9h verkürzt werden (Art.9.3)
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wöchentliche Ruhezeit ("Wochenende"): mind. 2 x 45h innerhalb zweier Wochen (3. Abschnitt, Art.11.1)
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darf auf 24h reduziert werden, sofern innerhalb drei Wochen wieder kompensiert wird (Art.11.2)
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maximale Wochendauer: 6 Tage (3. Abschnitt, Art.11.3)
EINE SOLIDARISCHE LÖSUNG UNTER UNS BELEUCHTER*INNEN WÄRE, NACH 12H KONSEQUENT DEN LKW STEHEN ZU LASSEN.
SONNTAGS- UND NACHTFAHRVERBOT
Sämtliche Lastwagen > 3.5t fallen grundsätzlich unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot (22:00 - 05:00), es existieren aber Ausnahmen und es können Bewilligungen eingeholt werden (Ausnahmen Art. 2.b - Transport von Zirkus-, Schausteller-, Marktfahrer-, Orchester-, Theatermaterial und dergleichen).
Fahrten mit einer Sonntags- oder Nachtfahrbewilligung müssen kurz gehalten und auf das notwendige Minimum reduziert werden.
CZV
Von der Chauffeuren-Zulassung sind lediglich Arbeitnehmende ausgenommen, deren Beruf nicht das Transportieren von Waren ist, und deren Fahrt lediglich zum Transport des eigenen Arbeitsmaterials geschieht.
WIRD EIN*E BELEUCHTER*IN LEDIGLICH FÜR DAS VERSETZEN EINES LKWS ANGESTELLT (z.B. nach einem langen Drehtag, bei Motivwechseln etc.), IST DIESE PERSON CZV-PFLICHTIG!
DOKUMENTE MITFÜHREN!
Folgende Dokumente gehören bei jeder Fahrt in die Kabine:
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Führerschein und Fahrerkarte
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Fahrzeugausweis
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bei alten LKWs: Ersatzscheiben für Tacho
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LSVA-Dokument und Abgaswartungsdokument
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Fahrtenschreiber-Prüfbericht (2 Jahre Gültigkeit)
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falls vorhanden: Ausdruck Gesamtgewicht
Der Standort dieser Dinge sollte für Notfälle und bei Kontrollen bekannt sein:
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Feuerlöschgerät (6kg, Pulver)
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Pannendreieck, Warnweste
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Unterlegkeil (PFLICHT!)